Da Sie sich Ihre Nachbarn nicht aussuchen können, haben Sie die Möglichkeit, einen guten Administrator zu wählen.
Wir haben in den letzten Jahren dank Empfehlungen ein sehr starkes Wachstum erlebt
Wir gewähren regelmäßig Zugang zu allen Rechnungen für die Ausgaben in Ihrer Gemeinschaft und Ihren Kontoauszügen. Sie wissen, wo Ihr Geld ist und wofür es ausgegeben wurde.
Unser oberstes Anliegen ist die ständige Überprüfung der Versicherungsbeiträge und laufende Überprüfung und Neuverhandlung der Preise für notwendige Wartungsverträge, um Kosten für das verwaltete Objekt unserer Kunden zu sparen.
Ständige Reklamierung säumiger Zahler für ausstehende Zahlungen und notfalls gerichtliche Geltendmachung der offenen Posten durch Einreichung von Klagen.
Jede Gemeinschaft verfügt über ein eigenes Bankkonto bei einer Einrichtung ihrer Wahl, über das die erforderlichen Ein- und Auszahlungen erfolgen und die buchhalterische Überwachung des Haushaltsjahres durchgeführt wird.
Wenn Sie andere Bedürfnisse haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir bieten Ihnen die Beauftragung spezifischer Dienstleistungen an, z.B. nur Buchhaltung, eine Stunde Rechtsberatung, Gründung einer Gemeinschaft...
Die Immobilienverwaltung verfügt über mehrere Abteilungen mit Fachleuten, die für eine korrekte Verwaltung miteinander in Verbindung stehen:
Gründung einer Gemeinschaft: Legalisierung des Protokollbuchs, Gründungsurkunde, Eintragung des Eigentums bei den Steuerbehörden und Erledigung der notwendigen Formalitäten für die Erteilung der CIF (Steueridentifikationsnummer).
Mehr lesenRechtsberatung auf der Grundlage des Eigentumsrechts, wobei die Situation an die Interessen des Mandanten angepasst wird.
Buchhaltung der Gemeinschaft mit Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben in Übereinstimmung mit dem Wohnungseigentumsgesetz, der Satzung und den Genehmigungen der Eigentümerversammlung. Wir überprüfen regelmäßig die korrekte Rechnungsstellung der Lieferanten und deren Ausführung, die Ausstellung und die Verwaltung des Gebühreneinzugs, wir nehmen die Zahlung der Rechnungen an die Lieferanten vor, die Abbuchung der Gebühren, die Verwaltung der Gelder für die Ausführung der Arbeiten... Alle Informationen werden mit Rechnungen und Kontoauszügen belegt.
Mehr lesenForderungsmanagement (gütlich und gerichtlich).
Wir schlichten in Fällen von Gemeinschaftsstreitigkeiten oder Belästigungen, wir vermitteln in Gemeinschaftsstreitigkeiten, wenn es Beweise und begründete Anschuldigungen gibt.
Wir kümmern uns um Schadens- und Versicherungsfälle, die Wartung von Anlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wir halten eine 24-Stunden-Notfall-Telefonnummer vor.
Organisation von ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen sowie alle damit verbundenen Vorarbeiten: Versand der Einladungen, Vorbereitung von Informationen, Moderation der Versammlung, Erstellung des Protokolls und Umsetzung der Beschlüsse. Möglichkeit von Protokollen und Sitzungen in Spanisch, Englisch und/oder Deutsch.
Mehr lesenBeratung, Umsetzung und Anpassung von gesetzlichen und behördlichen Auflagen und Vorschriften für Gemeinschaftseinrichtungen nach spanischem und EU Recht.: wie z.B. Aufzugs- und Parkplatzüberprüfungen , Brandschutz, und Sicherheitsauflagen etc.
Mehr lesenVerschiedene Formalitäten: Erteilung von Parkgenehmigungen, Klagen gegen Bauträger, Formalitäten im Zusammenhang mit von Banken erworbenen Immobilien, verschiedene Anträge und Forderungen, Steuererklärungen...
Mehr lesenUm alle Informationen rund um Ihre Immobilienverwaltung leicht zugänglich zu machen und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, haben wir über unsere Website einen Zugang zum "Kundenportal" eingerichtet, wo Sie die Informationen Ihrer Eigentümergemeinschaft einsehen können.
Mehr lesenDer Hauseigentümer muss den Ursprung des Problems durch einen Bericht seiner Hausversicherung nachweisen.
Die Hausratversicherung kann feststellen, ob der Ursprung ein Gemeinschaftshaus oder das Haus eines Nachbarn ist.
Wenn Sie feststellen, dass der Ursprung aus der EU stammt, sollten Sie sich mit der Verwaltung in Verbindung setzen, damit sie dies dem EU-Versicherer melden und eine Einigung zwischen den Versicherern erzielen kann oder die notwendigen Schritte zur Behebung des Mangels eingeleitet werden können.
Stellt die Versicherung fest, dass es sich um das Haus eines Nachbarn handelt, ist die Gemeinde nicht haftbar.
Im Falle eines Problems in der Wohnung ist es wichtig, es der Versicherungsgesellschaft zu melden, damit diese die Ursache ermitteln kann: eine Duschwanne im Obergeschoss, ein privater Rohrbruch, ein gemeinschaftlicher Rohrbruch, eine private Verstopfung, eine gemeinschaftliche Verstopfung, schlecht gewartete Fenster... Es gibt eine unendliche Anzahl von Ursachen und Verursachern, so dass der erste Ansatz darin besteht, zu wissen, gegen wen man Ansprüche geltend machen kann.
Die erste Frage, die Sie sich stellen müssen, ist, ob es sich um eine Belästigung für Sie oder für alle Nachbarn handelt und ob es eine nachweisbare Belästigung ist. Wenn die Belästigung mehrere Nachbarn betrifft, handelt es sich um ein Gemeinschaftsproblem, wenn die Belästigung zwischen zwei Personen auftritt, ist es ein persönliches Problem.
Wenn es sich um eine gemeinschaftliche Angelegenheit handelt, ist es notwendig, dass Sie Beweise sammeln und diese dem Präsidenten oder der Verwaltung der Immobilie vorlegen, damit diese ein Verfahren gegen die betreffende Person einleiten können. Wir können nur in Situationen tätig werden, die in der Satzung verboten sind, die dem Eigentum schaden oder die gegen die allgemeinen Bestimmungen über lästige, ungesunde, schädliche, gefährliche oder illegale Aktivitäten verstoßen und die von der betroffenen Partei objektiv nachgewiesen werden können.
Nein, nur der Eigentümer der Immobilie. Die Informationen einer Eigentümergemeinschaft sind vertraulich und nur die Miteigentümer sind berechtigt, sie zu erfahren.
Es ist die Pflicht des Immobilieneigentümers, sich um alle Informationen und Mitteilungen an die Mieter zu kümmern; der Immobilieneigentümer ist für die Immobilie verantwortlich, auch wenn er/sie einen privaten Mietvertrag hat.
Nein, es gibt Gemeinschaftsflächen zur privaten Nutzung, die aufgrund ihrer Lage nur von einem Eigentümer genutzt werden. Zum Beispiel Terrassen, Balkone...
Flächen gelten z.B. als gemeinschaftlich, wenn es sich um Dächer und Geschossdecken der Stockwerke handelt. Nach dem Zivilgesetzbuch 396 gelten Dächer und Decken als gemeinschaftlich.
Diese Flächen weisen die Besonderheit auf, dass die Instandhaltung (Erhaltung und Reinigung) in die Pflicht des Eigentümers fällt, und wenn eine schlechte Instandhaltung Schäden verursacht, muss der Eigentümer, der direkten Zugang hat, für die Reparatur, die verursachten Schäden und die daraus resultierenden Kosten aufkommen. Die Gemeinschaft greift nur dann ein, wenn es sich um Schäden handelt, die durch Veralterung verursacht wurden, und wenn die Fläche gut gepflegt wurde.
Das ist nicht gestattet, da:
Die wirtschaftlichen Folgen dieser Handlungen werden vom Verursacher getragen, und werden daher nicht von der Gemeinschaft übernommen.
Nein, das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer verpflichtet ist, sich an den allgemeinen Kosten der Gemeinschaft für die angemessene Instandhaltung der Immobilie, ihrer Dienstleistungen, Gebühren und nicht individualisierbaren Aufgaben zu beteiligen. Sie können aber eine Begründung dafür verlangen, wohin das Geld geflossen ist oder fließen wird
Im Prinzip nein. Für Ausnahmen müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie das Projekt durchführen, wobei Sie bedenken müssen, dass alle Folgen, die sich aus der Durchführung des Projekts ergeben können, von der interessierten Partei getragen werden.
Nach dem Wohneigentumsgesetz, Art. 9.1.f, ist der Anteils des individuellen Saldos an den ReserveFonds für alle Zwecke der Gemeinschaft gebunden . Daher können Sie auch nicht Ihr individuelles Guthaben beanspruchen, sondern müssen sich mit dem Erwerber der Immobilie darüber einigen
Als Käufer sind Sie verpflichtet, vom Verkäufer den Nachweis zu verlangen, dass die Immobilie gemäß Artikel 9.e des Immobiliengesetzes auf dem neuesten Stand der Zahlungen ist. Ist dies nicht der Fall, haften Sie gemäß Artikel 9.1.e) für alle im laufenden Jahr und in den drei vorangegangenen Kalenderjahren aufgelaufenen Schulden.
Für alle Arbeiten, bei denen ein Gerüst aufgestellt werden muss oder die im Freien durchgeführt werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich, für die ein Architekt hinzugezogen werden muss. Wir empfehlen daher, einen Architekten zu beauftragen, der die Verantwortung für die Arbeiten übernimmt:
Ausführungsprojekt und grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsstudie (falls gesetzlich vorgeschrieben).
Es ist wichtig, mit den Arbeiten erst zu beginnen, wenn das Geld für die Bezahlung der Arbeiten zur Verfügung steht, denn das Ziel ist, dass die Gemeinschaft die Zahlungen an den Bauunternehmer und die periodischen Dienstleistungen leisten kann.
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Schwimmbad und/oder Garten |
Gehäuse |
Räumlichkeiten |
Englisch |
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Schwimmbad und/oder Garten |
Garagenplätze (Angeschlossen) |
Garagenplätze (nicht angebaut) |
Lagerräume |
Debitoren |
Dieser Kostenvoranschlag entspricht dem monatlichen Betrag der Verwaltergebühren und enthält keine Mehrwertsteuer. Die im Kostenvoranschlag angegebenen Daten müssen überprüft werden.
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